Gewerbe
Alle Informationen für Gewerbetreibende auf einen Blick
Restabfall-Überlassungspflicht
Anmeldung und Abmeldung an die Abfallwirtschaft im Landkreis Leipzig
- Eine aktuelle Übersicht der Abfallgebühren finden Sie hier:
- Meldebogen Gewerbe
- Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung
Was ist zu beachten?
Drei Wochen vor dem erstmaligen Anfall von gewerblichen Siedlungsabfällen auf dem Grundstück meldet der Anschluss- oder Überlassungspflichtige dem Landkreis Anschrift und Art des Herkunftsbereichs, Menge und Zeitpunkt des erstmaligen Anfalls sowie Name und Anschrift des Inhabers bzw. Vertretungsberechtigten (z. B. Geschäftsführer).
- Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an unsere Sachbearbeiter:
Getrenntsammlungspflicht für verwertbare Abfälle:
Gewerbeabfallverordnung
In der Gewerbeabfallverordnung wird dem Recycling absoluter Vorrang eingeräumt. Deshalb ist die getrennte Sammlung und Beförderung von gewerblichen Siedlungsabfällen zwingend erforderlich. Nur in Ausnahmefällen dürfen bestimmte Fraktionen gemeinsam erfasst werden.
- Bioabfall / Speisereste
- Papier, Pappe, Kartonage (keine Hygienepapiere)
- Glas
- Metalle
- Altholz
- Textilien
- Kunststoffe
weitere gewerbliche und industrielle Abfälle, die nach Art, Zusammensetzung, Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten mit Abfällen aus privaten Haushaltungen vergleichbar sind (wie zum Beispiel nicht-infektiöse Krankenhausabfälle)
Getrenntsammlungspflicht für gewerbliche Siedlungsabfälle:
- Glas
- Kunststoff
- Metalle, einschließlich Legierungen
- Altholz
- Dämmmaterial
- Bitumengemische
- Baustoffe auf Gipsbasis
- Beton
- Ziegel
- Fliesen und Keramik
Abfallgebühren und Abfalltrennung
Restabfall (schwarze Tonne)
80 Liter
Nutzung 6,48 €
Entleerung 6,18 €
120 Liter
Nutzung 6,48 €
Entleerung 7,71 €
240 Liter
Nutzung 9,23 €
Entleerung 12,01 €
1100 Liter
Nutzung 50,34 €
Entleerung 47,13 €
Behältergemeinschaft
Im Falle von geringem Restabfallaufkommen können die schwarzen Tonnen mit ebenfalls auf dem Grundstück befindlichen Haushalten gemeinschaftlich genutzt werden.
Hinweis: Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Gewerbe, die sich auf demselben Grundstück befinden, eine Behältergemeinschaft zu bilden und demnach Behälter gemeinschaftlich zu nutzen. Dafür fungiert ein Gewerbe als Vorstand der Behältergemeinschaft, alle weiteren sind Mitglieder. Dabei werden dem Vorstand die Behältergebühren und den Mitgliedern jeweils die Festgebühr berechnet. Die Umlage der Behältergebühren erfolgt privatrechtlich.
Papier-, Pappe und Kartonagenabfälle (blaue Tonne)
Nutzen Sie gerne unsere blaue Tonne für Gewerbe für die Entsorgung grafischer Altpapiere wie Zeitungen oder Büropapiere und Verkaufsverpackungen aus Papier oder Karton. Die Abfälle in unseren blauen Tonnen werden im vierwöchentlichen Rhythmus entsorgt. Gewerbe erhalten eine kostenfreie 240 l Papiertonne, das Volumen kann bis zu einem zusätzlichen, kostenpflichtigen 1,1 m³ Container aufgestockt werden. Alle darüber hinaus anfallenden Papier- und Kartonagenmengen müssen über ein privates Entsorgungsunternehmen entsorgt werden.
Generell gehören in die kommunal gestellten gewerblichen Papiertonnen und in die Container auf den Wertstoffhöfen im Landkreis ausschließlich Büropapiere (grafische Papiere) und Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen. Gewerbliche Transport- und Umverpackungen sind von der kommunalen Entsorgung über die blaue Tonne ausgeschlossen. Diese werden dem Handel bzw. Lieferanten zurückgegeben. Die Pflicht zu Rücknahme und Recycling der Transportverpackungen können Hersteller und Händler u.a. durch die Beauftragung eines Dienstleisters erfüllen. Die hierfür einschlägigen Regelungen entnehmen Sie bitte § 15 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz).
240 Liter
9,23 € / Jahr
1,1 m³
50,34 € / Jahr
Bei der blauen Tonne fallen keine Entleerungsgebühren an.
Hinweise für die Stellung von 1,1 m³-Containern: Anforderungen an den Standplatz und Transportweg
Zweirädrige Behälter sind generell zur Entleerung bereitzustellen. Erwägen Sie, einen Containerstandplatz für 1,1 m³ Behälter auf Ihrem Grundstück einzurichten, beachten Sie bitte die Stellplatzbedingungen.
Leichtverpackungen (gelbe Tonne)
In die gelbe Tonne für Gewerbe gehören ausschließlich gebrauchte und restentleerte Verkaufsverpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind. Die dualen Systeme in Deutschland organisieren privatwirtschaftlich die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verpackungen. Sie haben im Landkreis Leipzig die Firma Abfall Logistik Leipzig GmbH (ALL) mit der Stellung und Entsorgung der gelben Tonnen beauftragt. Die Entleerung der gelben Tonnen erfolgt 14-täglich.
Anmeldung und Behälterstellung über die ALL: Tel. +49 341 9039548.
Biotonne (grüne Tonne)
- Kontakte zu privaten Entsorgungsunternehmen erhalten Sie über unsere Abfallberatung
- Hier haben wir verschiedene Abfall-Trennhilfen zum Herunterladen bereitgestellt
- Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Abfallberatung
Wertstoffhöfe für Gewerbetreibende
- Eine Übersicht unserer Wertstoffhöfe mit ihren Öffnungszeiten finden Sie hier
- Eine Übersicht, was Sie als Sperrmüll abgeben können und was nicht, finden Sie hier
bis 2 m³
22,00 € / Anlieferung
ab 2 m³ (bis max. 5 m³)
55,00 € / Anlieferung